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News
Wer im Pflegeheim wohnt und betreut wird, muss immer tiefer in die eigene Tasche greifen: Mit
einer Steigerung von 8,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr hat die durchschnittliche
Eigenbeteiligung erneut einen Satz nach oben vollzogen, der die allgemeine Teuerungsrate weit
hinter sich lässt. Nach Daten des Verbands der Ersatzkassen (vdek) müssen aktuell 3.108 Euro
monatlich zugezahlt werden; 2024 lag der Durchschnittswert bei 2.871 Euro. Am kostspieligsten
ist stationäre Pflege in Bremen (3.449 Euro) und Nordrhein-Westfalen (3.427), während die
Sachsen-Anhaltiner (2.595) den bundesweit geringsten Zuschuss leisten müssen.
Ein baldiges Ende dieser enormen, stetig wachsenden Belastung für Pflegebedürftige zeichnet
sich nicht ab. Die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner fordert deshalb Reformen, etwa eine
Übernahme der Investitions- und Ausbildungskosten durch die Länder. Dadurch ließe sich die
Durchschnitts-Eigenbeteiligung um 507 bzw. 114 Euro senken. Auch damit dürften die
Pflegekosten allerdings noch die finanziellen Möglichkeiten vieler Bundesbürger sprengen. Eine
zeitige private Vorsorge mit einer Pflegezusatzversicherung kann dieses Kostenrisiko für wenige
Euro im Monat effektiv entschärfen.
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Kommt es im Urlaub zu Verletzungen oder Erkrankungen, ist eine ärztliche Konsultation oft unvermeidlich. Sorgsam sollte man jedoch auswählen, bei wem man sich in Behandlung begibt – und das nicht nur aus medizinischen Gründen. Denn einige Versorger nutzen die Not betroffener Touristen zur Abzocke. So mehren sich etwa Berichte, wonach in ägyptischen Reisehochburgen mitunter das 20- bis 30-Fache der Honorare verlangt wird, die hierzulande üblich sind. Besonders unangenehm fallen dabei Hotelärzte und -kliniken auf. Es kommt auch vor, dass Hotelpersonal Provision für die Empfehlung an bestimmte Mediziner erhält, weshalb solche Tipps nicht immer zuverlässig sind.
Der ohnehin dringend zu empfehlende Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung schützt die überteuert behandelten Patienten nur bedingt: Erstattet werden nur die ortsüblichen Kosten. Den Rest müssen die Versicherten selbst übernehmen. Sie sollten daher wenn möglich Vertragsärzte und -kliniken des Versicherers in Anspruch nehmen. Zudem ist es sinnvoll, die Leistungen und Preise vor einer Behandlung schriftlich zu fixieren.
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Auch wenn das Jahr erst zur Hälfte vorbei ist, wagen die deutschen Kfz-Versicherer bereits eine Prognose für die Entwicklung der Werkstatt- und Ersatzteilpreise. Die Hochrechnung fällt erneut ernüchternd aus: Ein Aufschlag von 4,5 Prozent steht für das Gesamtjahr zu befürchten.
Hauptpreistreiber sind die Autokonzerne, die für ihre designgeschützten Originalteile immer mehr Geld verlangen. In der Folge stiegen die Preise für Kfz-Ersatzteile zwischen 2014 und 2024 im Schnitt um 5,4 Prozent jährlich, während die allgemeine Inflationsrate durchschnittlich 2,4 Prozent betrug. Summa summarum ergibt das im genannten Zeitraum einen Aufschlag von 75 Prozent auf Ersatzteile.
Ob der Kostenanstieg eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge nötig macht, lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Die Branche insgesamt geht von einem kostendeckenden Jahr aus; bei einzelnen Versicherern kann die Schadeninflation jedoch eine Prämienanpassung unumgänglich machen. Dazu sind sie versicherungsrechtlich verpflichtet, wenn die Aufwendungen die Beitragseinnahmen übersteigen.
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