… dann müssen sie mit Widerstand ihrer Krankenversicherung rechnen. Die sieht nämlich, außer in Notfällen, gern eine vertragsärztliche Einweisung als Basis für die Kostenerstattung. In einem Urteil vom 19. Juni hat das Bundessozialgericht nun die Patientenrechte gestärkt: Auch abseits von Notfällen sind die Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die Versorgung „in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt, erforderlich und wirtschaftlich ist“.
Im verhandelten Fall hatte sich ein Mann für drei Wochen zur stationären Behandlung in eine Klinik begeben, ohne von einem Vertragsarzt eingewiesen worden zu sein. Seine Krankenkasse verweigerte im Anschluss die Erstattung der fälligen 5.600 Euro unter Berufung auf die „Selbsteinweisung“. Die Sache ging vor das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, das ebenso für den Patienten entschied wie nun das Bundessozialgericht in der Revision. Sollten in den Bundesländern von diesem Urteil abweichende Regelungen getroffen worden sein, dann sind diese nichtig.
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Erfreuliche Nachricht in Sachen öffentlicher Sicherheit: Insgesamt ging die Zahl der versicherten Wohnungseinbrüche 2017 gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück, laut Versichererverband GDV im Mittel um 15 Prozent. Damit waren rund 120.000 Fälle zu verzeichnen. Die Schadensaufwendungen lagen sogar um rund 23 Prozent unter dem Vorjahresniveau.
Wie hoch das Risiko ist, hängt allerdings stark vom Wohnort ab. Besonders sicher wohnt man in Bayern, wo circa ein Einbruch pro 1.000 Haushalte verzeichnet wurde (minus 19 Prozent gegenüber Vorjahr). In Bremen betrug die Quote dagegen 7,3 zu 1.000, obwohl auch dort die Gesamtzahl um über 15 Prozent zurückging. Hotspots sind ebenfalls die beiden weiteren Stadtstaaten: In Hamburg wurden 5,9 und in Berlin 4,4 versicherte Einbrüche pro 1.000 Haushalte gezählt. Gleichauf mit der Hauptstadt liegt Nordrhein-Westfalen mit 4,5. Neben Bayern lebt es sich auch in Thüringen (1,3), Mecklenburg-Vorpommern (1,4), Baden-Württemberg (1,6) und Sachsen (1,9) in dieser Hinsicht am unbesorgtesten.
Dieses statistische Risiko spielt auch bei der Prämienkalkulation von Hausratversicherungen eine Rolle – da unter anderem Schäden durch Einbruchdiebstahl mitversichert sind, zahlt man an risikoarmen Orten geringere Beiträge.
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Obwohl die 18- bis 24-Jährigen nur 7,7 Prozent der deutschen Bevölkerung ausmachen, stammen 13,6 Prozent der Straßenverkehrstoten aus dieser Altersgruppe. Von den Verletzten sind es sogar 16,5 Prozent. Dass die jungen Fahrer so desaströs überrepräsentiert sind, geht auf eine Mischung aus mangelnder Erfahrung und jugendlichem Leichtsinn zurück. Und dieser scheint nicht so einfach zu zügeln zu sein, wie eine erste Telematik-Datenauswertung eines großen Kfz-Versicherers jetzt ergab.
In den seit einigen Jahren erhältlichen Telematik-Tarifen bekommen die Kfz-Halter einen Prämienrabatt, wenn sie eine vernünftige Fahrweise nachweisen. Dies geschieht mittels einer kleinen (Telematik-)Box im Auto, die Daten zum Fahrverhalten aufzeichnet. Auf deren Basis wird ein Score-Wert errechnet und dem Versicherer mitgeteilt.
Das Erstaunliche: Auch junge Fahrer mit Telematik-Tarifen treten sehr häufig ungehemmt aufs Gaspedal, wie die Auswertung von rund 27 Millionen Fahrerdaten erbrachte. Vor allem zwischen ein und vier Uhr nachts wird die Vorsicht gern vollends suspendiert. Ob die jungen Raser die permanente Telematik-Überwachung schlicht vergessen oder bewusst auf den möglichen Beitragsnachlass verzichten, ist nicht bekannt.
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Viele Menschen haben das Gefühl, das Leben in der modernen Hochleistungsgesellschaft werde immer „schneller“ und damit anstrengender. Die Folge: Stress, Burn-out und andere psychische Belastungen nehmen zu. Das zeigt sich auch in den Statistiken zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Seit Jahren sind seelische Probleme auf dem Vormarsch. Die neuesten Zahlen, die der Versichererverband GDV jüngst für 2016 vorlegte, unterstreichen diesen Trend – und zeigen deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern.
Bei 35,4 Prozent der Frauen, die berufs- oder erwerbsunfähig werden, liegt die Ursache in der Psyche. Bei Männern sind es „nur“ 25 Prozent, wenngleich seelische Probleme auch hier auf Rang eins der Ursachen stehen. Insgesamt ergibt das 29 Prozent aller Betroffenen. Auf Rang zwei folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats mit 18,4 Prozent. Hier sind Männer (20,9) stärker betroffen als Frauen (14,4). Anders sieht es wieder bei den Krebserkrankungen aus, die insgesamt auf 18 Prozent kommen: Bei 23 Prozent der Frauen und 14,8 Prozent der Männer sind sie für Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit verantwortlich. Unfälle sind bei 11,5 Prozent der Männer und nur 5,1 Prozent der Frauen der Auslöser.
Insgesamt muss mehr als jeder fünfte Arbeitnehmer vor Erreichen des Rentenalters die Erwerbstätigkeit einstellen. Eine Berufsunfähigkeitsvorsorge wird daher auch von Verbraucherschützern dringend empfohlen – denn die staatliche Absicherung ist kaum der Rede wert.
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Wer eine eigene Immobilie besitzt, weiß um die Gefahren, die von verschiedenen Seiten drohen. Ob Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Elementargefahren wie Überschwemmungen: Jederzeit kann es zu Schäden am Gebäude kommen, die richtig ins Geld gehen können. Daher ist dringend zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung zu raten.
Bei der Auswahl steht man allerdings vor einer verwirrenden Tarifvielfalt. Naturgemäß sind nicht alle Angebote gleichermaßen zu empfehlen, auch wenn viele sich an den GDV-Musterbedingungen orientieren. Folgende fünf Aspekte sollten nicht unter den Tisch fallen:
Wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit gekürzt?
Werden Kosten für die Beseitigung von Vandalismus- und Graffiti-Schäden übernommen?
Sind Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes mitversichert?
Sind umgestürzte Bäume bzw. deren Beseitigung und ggf. eine Wiederaufforstung abgedeckt?
Gibt es eine Garantie, dass mindestens der Schutzumfang der GDV-Musterbedingungen gilt?
Darüber hinaus entscheiden noch zahlreiche weitere Kriterien über die Qualität einer Wohngebäudepolice. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich daher professionell und unabhängig beraten lassen.
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Die Liebe der Deutschen zum Sparbuch ist unverbrüchlich, Niedrigzinsen hin oder her. Im internationalen Vergleich lassen die Bundesbürger dadurch jede Menge Renditepotenzial liegen. Mehr noch: Durch die Inflation nimmt die Kaufkraft des Ersparten ab. Denn aktuell gibt es auf Tagesgeld, Festgeld und Spareinlagen durchschnittlich mickrige 0,2 Prozent Zinsen. Die Inflation liegt deutlich darüber, nämlich bei rund 1,5 Prozent. Wer sein Geld auf dem Sparbuch parkt, muss also mit einer realen Negativverzinsung von 1,3 Prozent leben.
Allein im ersten Quartal 2018 haben die Deutschen so 7,1 Milliarden Euro oder 86 Euro pro Kopf eingebüßt. Seit 2010 kosteten die Niedrigzinsen – in Kombination mit ertragsschwachen festverzinslichen Spareinlagen – jeden Bürger im Schnitt 999 Euro.
Diese Bilanz könnte deutlich besser aussehen, wenn die Scheu vor den Kapitalmärkten geringer ausgeprägt wäre. Diese ist insofern unberechtigt, als seriöse Aktieninvestments sich langfristig bisher noch immer ausgezahlt haben, auch wenn es zwischenzeitlich zu Abschwüngen kommen kann. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Anlageprodukte, welche die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge garantieren und zusätzlich die Partizipation an renditestarken Kapitalmarktinvestments ermöglichen.
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Hartnäckig hält sich das Gerücht, eine Berufsunfähigkeits-(BU)-Police bekomme man sowieso nur, wenn man jung und gesund sei und bestenfalls einer Bürotätigkeit nachgehe. Wer zum Beispiel auf dem Bau arbeitet, habe eh keine Chance.
Dass dem nicht so ist, zeigt eine aktuelle Statistik des Versicherer-Gesamtverbands. Dessen Analysten haben Daten aus dem Jahr 2015 ausgewertet, die mehr als drei Viertel des gesamten Marktes widerspiegeln. Demnach wurden nur 4 Prozent der BU-Anträge abgelehnt. 3 von 4 Anträgen gingen „glatt“ – ohne Leistungsausschlüsse oder Prämienaufschläge – durch. Bei 12 Prozent unterbreiteten die Versicherer ein Angebot mit Ausschlüssen, bei 3 Prozent mit Aufschlägen. Beides zusammen kam nur bei 1 Prozent vor. Die restlichen 5 Prozent der Interessenten haben sich nach der Antragstellung nicht mehr zurückgemeldet.
Diese Zahlen belegen: Nicht mal jeder 20. BU-Antrag wird von den Versicherern abgelehnt. Die oben zitierten Gerüchte können damit als widerlegt gelten.
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Wer bei kleineren Schäden am Auto einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt, sollte zuvor die Kostenübernahme mit der Versicherung klären. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Schädigers sich schon bereiterklärt hat, den vollen Schaden zu regulieren.
Das Amtsgericht Hamburg entschied kürzlich über die Klage einer Kfz-Halterin, die neben 760 Euro für die Schadensbehebung auch 360 Euro für ein Gutachten eingefordert hatte. Dieses hielt sie für nötig, um verdeckte Schäden auszuschließen. Der Versicherer hingegen war der Auffassung, es sei für die Geschädigte leicht erkennbar gewesen, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelte. Die 360 Euro für das Gutachten gehörten damit nicht zur Versicherungsleistung.
Dieser Argumentation des Versicherers schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab. Bei einem Bagatellschaden – wofür gemeinhin eine Grenze von 1.000 Euro gezogen wird – sei ein einfacher Kostenvoranschlag einer qualifizierten Werkstatt zur Schadensfeststellung ausreichend.
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In die Medien schaffen sie es – im Gegensatz zu Elementargewalten oder Bränden – höchst selten, doch im Alltag haben Leitungswasserschäden es in sich: Sie verursachen mit Abstand die meisten Wohngebäude-Schadensfälle und die höchsten Kosten. Das geht aus einer kürzlich vorgelegten Auswertung des Versicherer-Gesamtverbands für das Jahr 2016 hervor.
Demzufolge mussten die Versicherer knapp 2,6 Milliarden Euro für rund 1,15 Millionen Leitungswasser-Schadensfälle leisten. Der Geldbetrag entspricht etwa 54 Prozent aller Wohngebäude-Aufwendungen. Feuerschäden folgen mit knapp einer Milliarde Euro und 210.000 Schadensfällen. Durch Sturm/Hagel bedingte Versicherungsfälle traten zwar häufiger auf (rund 400.000), doch mit 610 Millionen Euro verursachten sie deutlich weniger Kosten. Elementargefahren schließlich komplettieren das Bild mit einer Schadenssumme von 420 Millionen Euro, die sich auf 70.000 Fälle verteilen. In dieser Klasse werden Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch zusammengefasst.
Die tatsächlich eingetretenen Schäden waren deutlich höher, doch die Versicherer erfassen naturgemäß nur die versicherten Fälle. Eine Wohngebäude-Police haben weniger als die Hälfte der deutschen Immobilienbesitzer abgeschlossen.
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